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   VG Karlsruhe, 07.04.2005 - 2 K 328/05   

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https://dejure.org/2005,5502
VG Karlsruhe, 07.04.2005 - 2 K 328/05 (https://dejure.org/2005,5502)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 07.04.2005 - 2 K 328/05 (https://dejure.org/2005,5502)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 07. April 2005 - 2 K 328/05 (https://dejure.org/2005,5502)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Zulassung zum Jahrmarkt; Chance für Neubewerber

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entscheidung über die Zulassung zu einem Jahrmarkt; Richtlinie zu "Auswahlkriterien für die Zuteilung von Standplätzen auf dem Pforzheimer Jahrmarkt"; Zuständigkeit des gemeinderätlichen Ausschusses für öffentliche Einrichtungen und Umweltschutz zur Prüfung der ...

  • Wolters Kluwer

    Wahrscheinlichkeit der Zulassung eines Neubewerbers zum Pforzheimer Jahrmarkt; Pforzheimer Jahrmarkt als öffentliche Einrichtung; Anspruch auf Zulassung zum Jahrmarkt; Festlegung der Richtlinien zur Auswahl der Bewerber als Aufgabe des Gemeinderats; Rechtstechnisches ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GewO § 70 Abs. 3
    Gewerberecht: Zulassung zu Jahrmärkten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • ZMR 2005, 662
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 27.04.1984 - 1 C 24.82

    Gewerberecht - Auswahlentscheidung - Platzvergabe - Unternehmen - Bekannt und

    Auszug aus VG Karlsruhe, 07.04.2005 - 2 K 328/05
    Die der Marktfreiheit immanente Zulassungschance für Neubewerber verlangt nicht, dass jeder Neubewerber dann auch tatsächlich irgendwann zugelassen werden muss ( im Anschluss an BVerwG, Urteil vom 27.04.1984 - 1 C 24.82 -, GewArch 1984, 265).

    Eine an der Marktfreiheit und am Gleichbehandlungsgrundsatz ausgerichtete Praxis muss die Altbeschicker mit dem Risiko verminderter Zulassungschancen durch Neuzulassungen belasten (vgl. zum Ganzen BVerwG, Urt. v. 27.04.1984, Buchholz 451.20 § 70 GewO Nr. 1 = GewArch 1984, 265; Urteil des erkennenden Senats vom 30.04.1991, GewArch 1991, 344).

    Dem insoweit grundlegenden Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 27.04.1984 - 1 C 24.82 - (Juris) lag die besondere Konstellation zugrunde, dass die in diesem Verfahren beklagte Stadt auf unbegrenzte Zeit in jedem Jahr Standplätze nur an "bekannte und bewährte" Unternehmer vergeben hat; dies hatte zur Folge, dass sämtlichen Bewerbern, die diesem Kreis nicht angehörten, auf unabsehbare Zeit die Teilnahme am Markt verschlossen war.

  • VGH Baden-Württemberg, 30.04.1991 - 14 S 1277/89

    Auswahl von Marktbewerbern bei Platzmangel - Bevorzugung von Altbewerbern -

    Auszug aus VG Karlsruhe, 07.04.2005 - 2 K 328/05
    Von dem Gesagten zu unterscheiden ist die Frage, ob etwa eine Regelung der Vergabekriterien durch eine Satzung oder Richtlinien des Gemeinderats vorliegen muss (in dieser Richtung, aber die Frage offen lassend obiter dictum in dem Urteil des Senats vom 30.04.1991, GewArch 1991, 344).

    Eine an der Marktfreiheit und am Gleichbehandlungsgrundsatz ausgerichtete Praxis muss die Altbeschicker mit dem Risiko verminderter Zulassungschancen durch Neuzulassungen belasten (vgl. zum Ganzen BVerwG, Urt. v. 27.04.1984, Buchholz 451.20 § 70 GewO Nr. 1 = GewArch 1984, 265; Urteil des erkennenden Senats vom 30.04.1991, GewArch 1991, 344).

    Auch in seinem Urteil vom 30.04.1991 - 14 S 1277/89 - (Juris) hat der VGH Baden-Württemberg ausdrücklich ausgeführt, dass im Grundsatz keine Bedenken gegen einen Verteilungsmaßstab bestehen, der das Kriterium "bekannt und bewährt" als positiven Auswahlgesichtspunkt zugunsten eines Kreises von Stammbeschickern einsetzt.

  • VGH Baden-Württemberg, 27.08.1990 - 14 S 2400/88

    Zur Zuständigkeit des Gemeinderates für die Aufstellung von Richtlinien zur

    Auszug aus VG Karlsruhe, 07.04.2005 - 2 K 328/05
    Demnach ist es angesichts der rechtlichen und wirtschaftlichen Bedeutung der Angelegenheit selbst in Großstädten, solange die betreffende Kompetenz nicht übertragen wird, Aufgabe des Gemeinderats, durch den Erlass von allgemeinen Richtlinien die Grundsätze festzulegen, nach denen Bewerber zu Jahrmärkten und Volksfesten zugelassen bzw. von einer Zulassung ausgeschlossen werden (Urteil des erkennenden Senats v. 27.08.1990, GewArch 1991, 35).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.02.1987 - 5 S 2185/86

    Erlaß von Richtlinien zur Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen

    Auszug aus VG Karlsruhe, 07.04.2005 - 2 K 328/05
    Zwar ist der Erlass von allgemeinen Richtlinien, die im Sinne verwaltungsintern bindender Verwaltungsvorschriften das Verwaltungsermessen im Interesse einheitlicher und gleichmäßiger Handhabung steuern sollen, nach dem Gemeinderecht grundsätzlich nicht ein vom Bürgermeister bzw. der in seinem Auftrag handelnden Verwaltung in eigener Zuständigkeit zu erledigendes Geschäft der laufenden Verwaltung (§ 44 Abs. 2 S. 1 GemO), weil es nach § 24 Abs. 1 S. 2 GemO in die Kompetenz des Gemeinderats fällt, die "Grundsätze für die Verwaltung der Gemeinde" festzulegen (vgl. etwa VGH Bad.-Württ., Urt. v. 27.02.1987, VBlBW 1987, 344; Urt. v. 24.02.1989, BWGZ 1989, 788).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.07.1991 - 4 B 1635/91

    Gewerberecht: Zulassung eines Fahrgeschäfts zu einem Volksfest, Platzkonzept des

    Auszug aus VG Karlsruhe, 07.04.2005 - 2 K 328/05
    Sie umfasst die Festlegung des räumlichen Umfangs der Veranstaltung und des gewünschten Gesamtbilds und konkretisiert sich u.a. in der Befugnis, die Art der zuzulassenden Betriebe (Branchen, Sparten) zu bestimmen und gleichartige Geschäfte zur Vermeidung eines einförmigen Erscheinungsbildes und im Interesse der Ausgewogenheit des Gesamtangebots der verschiedenen Sparten der Zahl nach zu begrenzen (vgl. zum Ganzen etwa BayVGH, Beschl. v. 29.01.1991, GewArch 1991, 230; OVG NW, Beschl. v. 10.07.1991, GewArch 1991, 435; OVG Hamburg, Beschl. v. 26.10.1992, GewArch 1993, 72).
  • OVG Hamburg, 26.10.1992 - Bs VI 81/92

    Auswahl; Schausteller; Vergnügungsmarkt; Attraktivität des Geschäfts

    Auszug aus VG Karlsruhe, 07.04.2005 - 2 K 328/05
    Sie umfasst die Festlegung des räumlichen Umfangs der Veranstaltung und des gewünschten Gesamtbilds und konkretisiert sich u.a. in der Befugnis, die Art der zuzulassenden Betriebe (Branchen, Sparten) zu bestimmen und gleichartige Geschäfte zur Vermeidung eines einförmigen Erscheinungsbildes und im Interesse der Ausgewogenheit des Gesamtangebots der verschiedenen Sparten der Zahl nach zu begrenzen (vgl. zum Ganzen etwa BayVGH, Beschl. v. 29.01.1991, GewArch 1991, 230; OVG NW, Beschl. v. 10.07.1991, GewArch 1991, 435; OVG Hamburg, Beschl. v. 26.10.1992, GewArch 1993, 72).
  • VG Freiburg, 11.11.2014 - 4 K 2310/14

    Einstweilige Anordnung auf Zulassung zu einem Weihnachtsmarkt

    Von der Ausgestaltungsbefugnis umfasst ist unter anderem die Befugnis, die Art der zuzulassenden Betriebe (Branchen, Sparten) zu bestimmen und gleichzeitig zur Vermeidung eines einförmigen Erscheinungsbildes und im Interesse der Ausgewogenheit und Vielseitigkeit des Gesamtangebotes und der verschiedenen Sparten Geschäfte der Zahl nach zu begrenzen (vgl. VG Bremen, Beschluss vom 02.10.2012 - 5 V 1215/12 -, juris; VG Ansbach, Beschluss vom 24.09.2012 - AN 4 K 12.01577 -, juris; VG Würzburg, Urteil vom 08.06.2011 - W 6 K 10.706 - und Beschluss vom 24.05.2011 - W 6 E 11.302 -, jew. juris; VG Karlsruhe, Urteil vom 07.04.2005 - 2 K 328/05 -, juris; Gieseler, GewArch 2013, 151; Braun, NVwZ 2009, 747).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.02.2006 - 6 S 1508/04

    Fortsetzungsfeststellungsklage - Auswahlentscheidung bei der Vergabe eines

    Hierbei handelt es sich um eine verfassungsrechtlich zulässige Beschränkung der Freiheit der Berufsausübung (vgl. statt aller VGH Bad.-Württ., Urteil vom 19.07.1978, GewArch 1979, 335), die insbesondere hinreichend bestimmt ist und "eine hinreichende Dichte der normativen Regelungen" aufweist (vgl. etwa VG Karlsruhe, Urteil vom 07.04.2005, GewArch 2005, 341 f.; zum Problem ferner Tettinger/Wank, GewO, 7. Aufl. 2004, § 70 Randnr. 26 m.w.N.; Heitsch, Der gewerberechtliche Zulassungsanspruch zu Volksfesten, GewArch 2004, 225 f.).
  • VGH Baden-Württemberg, 28.02.2006 - 6 S 1476/04

    Vergabepraxis Volks- und Frühlingsfest im Grundsatz nicht zu beanstanden

    Hierbei handelt es sich um eine verfassungsrechtlich zulässige Beschränkung der Freiheit der Berufsausübung (vgl. statt aller VGH Bad.-Württ., Urteil vom 19.07.1978, GewArch 1979, 335), die insbesondere hinreichend bestimmt ist und "eine hinreichende Dichte der normativen Regelungen" aufweist (vgl. etwa VG Karlsruhe, Urteil vom 07.04.2005, GewArch 2005, 341 f.; zum Problem ferner Tettinger/Wank, GewO, 7. Aufl. 2004, § 70 Randnr. 26 m.w.N.; Heitsch, Der gewerberechtliche Zulassungsanspruch zu Volksfesten, GewArch 2004, 225 f.).
  • VG Gießen, 08.03.2006 - 8 G 245/06

    Schausteller erreicht nochmalige Entscheidung der Stadt über die Zulassung zur

    Insoweit ist zu berücksichtigen, dass die Zulassungschance eines Antragstellers zwar keine tatsächliche Zulassung verlangt (VG Karlsruhe, U. v. 07.04.2005 - 2 K 3285/05 -, GewArch 2005, 341, 343).
  • VGH Hessen, 24.03.2006 - 8 TG 715/06

    Anspruch auf Zulassung eines Schaustellers mit seinem Imbissbetrieb und Festzelt

    Dieser Umstand ist allenfalls ein Auswahlkriterium unter mehreren und wohl auch nicht von (allein) entscheidender Bedeutung, denn die der Marktfreiheit immanente, auf die betreffende Branche und "zumindest einige Plätze" bezogene Zulassungschance für Neubewerber muss eher nicht bei jeder einzeln festgesetzten Veranstaltung bestehen, sondern darf nur nicht auf "unabsehbare Zeit" ausgeschlossen sein (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. April 1984 - 1 C 24.82 - GewArch 1984 S. 265 f. = juris) und muss auch nicht zwingend irgendwann zu einer Zulassung führen (vgl. VG Karlsruhe, Urteil vom 7. April 2005 - 2 K 328/05 - GewArch 2005 S. 341 ff. = juris).
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